Unterrichtsausfall seitens des Schülers - Teil 2

Die Frage, ob Unterricht nachgeholt wird, der wegen des Schülers ausfällt, beantworte ich mit Nein und habe bereits zwei Argumente geliefert: Erstens ist es organisatorisch nicht machbar, zweitens basiert das Organisationsmodell des Instrumentallehrers auf einem langfristigen Wochen-Stundenplan, nicht auf der zeitlich flexiblen Ableistung von einzeln gekauften Stunden. 

Ein weiterer ganz spezieller Umstand verleitet dazu, die Gitarrenstunde als individuelle Dienstleistung zu betrachten, nämlich, dass sie häufig als Einzelunterricht stattfindet. Zum Gitarrenlehrer zu gehen, erscheint so ähnlich wie zum Frisör zu gehen. Dass Einzelunterricht häufiger ist, hat viele Gründe, die man woanders besprechen kann. Es ist ein Fakt. 

Sobald der Unterricht aber in einer Gruppe stattfindet, erübrigt sich eigentlich die Frage, ob Unterricht nachgeholt wird. Kaum jemand käme auf die Idee, dass ein Lehrer in der allgemeinbildenden Schule eine Stunde zweimal hält, weil jemand gefehlt hat. Aber vom Organisationsmodell des Lehrers her macht es kaum einen Unterschied, ob er seinen Unterricht als Einzelunterricht oder Gruppenunterricht hält. Er benötigt auf jeden Fall einen Stundenplan als Grundlage seiner Arbeitszeitstruktur.

Zum Vergleich: Für einen Taxifahrer macht es kaum einen Unterschied, wie viele Leute im Auto sitzen, der Arbeits- und Zeitaufwand ist in etwa der gleiche. Wenn in einer Zweier-Unterrichtsgruppe ein Schüler fehlt, findet der Unterricht für den anderen trotzdem statt. Genauso hält sich ein Bus auch an den Fahrplan, wenn nur einer oder gar keiner drin sitzt. Der fehlende Schüler wird kein Nachholen verlangen, und vielleicht denkt er richtigerweise, dass es auch einmal andersherum sein kann: Er erhält Einzelunterricht, weil der andere fehlt. 

Fehlen aber beide, dann scheint es plötzlich legitim, ein Nachholen der Stunde zu fordern. Warum eigentlich? Der Nachteil ist für den einzelnen nicht dadurch größer geworden, dass der andere auch nicht konnte. Offenbar reicht allein die Vorstellung, dass der Lehrer nun keine Leistung erbracht hat, um die Forderung auf komplette Nachleistung  zu erheben. Die Dinge dürfen also nicht verdreht werden. Es stellt sich nicht die Frage, ob der Lehrer die Leistung vollbracht hat, wenn ein Schüler nicht an der Unterrichtsstunde teilnehmen konnte. Egal aus welchen Gründen. Die Leistung, die ein Musikpädagoge aufgrund seiner berufsspezifischen Organisationsform nur erbringen kann, ist die, dass er den Unterricht zu einem festgesetzten Termin anbietet. 

Wenn ein Schüler Einzelstunden sozusagen wie Beratungstermine kaufen möchte, darf kein Unterrichtsvertrag abgeschlossen werden. Diese Organisationsform wird ein Vollzeitlehrer kaum anbieten, es sei denn er kalkuliert im Preis der Einzelstunde das Ausfallrisiko bzw. die sich verringernde Arbeitsdichte ein, so wie sie z.B. der Taxifahrer hat. Das Honorar im Unterrichtsvertrag basiert jedoch auf einem Stundenplanmodell. Es ist ein bezahltes Abonnement auf Termine, an denen man zum Unterricht kommen kann.

Anderer Gedanke:
Wie verhält sich das eigentlich, wenn ein Schüler im Einzelunterricht zu spät kommt? Verlangt er dann, dass der nicht gehaltene Teil der Stunde nachgeholt wird? Die Frage ist aus zwei Gründen interessant.

Es macht nämlich erstens einen Unterschied, ob dieser Schüler innerhalb eines Stundenplans zum (Vollzeit-)Lehrer kommt, und der nächste Schüler immer schon an der Tür auf seinen Unterrichtsbeginn wartet, oder ob der Lehrer eben nur so ein paar Stunden bei sich zu Hause gibt (privat) und dann halt paar Minuten länger macht, weil danach eh niemand kommt. Würde ein Frisör die Frisur nicht ganz fertig schneiden, weil der Kunde zu spät kam? Nein - denn sein Organisationsmodell basiert im Gegensatz zum Gitarrenlehrer auf abgeschlossenen Einzelleistungen, die er innerhalb einer festgelegten Öffnungszeit terminiert.

Der zweite Aspekt ist, dass das Nichterscheinen am Ende nur eine Steigerungsform des Zuspätkommens ist. Kommt der Schüler so spät, dass die Stunde abgelaufen ist, ist die Ausfallsituation die gleiche, wie wenn er von vornherein gar nicht gekommen wäre. Seine Stunde wurde gehalten, ohne dass er anwesend war. Wie der Lehrer eine Stunde abhält, bei der kein Schüler anwesend ist, ist seine Sache und nicht Vertragsgegenstand.

An einigen Musikschulen gilt die Regel, dass Stunden nachgegeben werden müssen, wenn sie rechtzeitig - meist 24 Stunden vorher - abgesagt werden. Diese Regelung scheint nahezulegen, dass der Lehrer die Ausfallzeit mittelfristig in Arbeitszeit oder Freizeit umorganisieren könnte und daher einen Zeitgewinn hat, den er durch Ableistung der Stunde zu einem späteren Zeitpunkt ausgleicht. Im Einzelfall mag das gehen, auf jeden Fall dann, wenn der Schüler erster oder letzter Schüler im Stundenplan des Lehrers ist. In der Praxis jedoch ist die Regel, dass der Lehrer anwesend ist und Zeit absitzt, die er nicht mit geldwerten Tätigkeiten oder mit echter arbeitsfreier Zeit verbringen kann. 

Musikschulen scheuen sich, ihren Kunden zu sagen, dass das Nachholen von Unterricht kein vertraglich entstandener Anspruch sein kann. Private Lehrer auch. Man mogelt sich durch, misst mit zweierlei Maß (manches wird nachgeholt, anderes nicht), erfindet irgendwelche kniffligen Regeln.

Allerdings scheuen sich viele Musikschulen nicht, mit dem Musikpädagogen zu vereinbaren, dass nur tatsächlich gehaltene Stunden honoriert werden. Dabei müssten die Besitzer und Direktoren (meist selbst Lehrer) genau wissen, dass das Nachholen von Unterricht, zu dem der Schüler nicht erschien, ein zeitlicher Mehraufwand ist, der am Ende allein von den Lehrern erwirtschaftet wird. Interessant ist nämlich, dass eine Musikschule nicht gehaltene und demzufolge nicht honorierte Stunden in den allermeisten Fällen nicht an den Schüler zurückzahlt. Im Falle, dass die Stunden nicht nachgeholt werden, sind die Inhaber am Ende also die doppelten Gewinner. Es gibt sogar Musikschulen, deren Regeln darauf abzielen, das Nachholen von Unterricht zu erschweren, um das Honorar des Lehrers bei Ausfall komplett zu kassieren.  Das ist eine Frechheit. 

Nun denn. Nur selbstbewusste Profis oder renommierte Musikschulen, denen es an Zulauf nicht mangelt, werden den Mut zur einzig vernünftigen Regelung finden, nämlich, dass ausgefallener Unterricht nur nachgeholt wird, wenn er vom Lehrer bzw. der Musikschule verursacht wird. 
Da der Bereich der Musikpädagogik zu großen Teilen auf prekärer Beschäftigung basiert, wird es weiterhin einen Unterbietungswettbewerb geben - billiger, kundenfreundlicher, individueller. 
Die Qualität der Ausbildung leidet darunter, denn nur ein gut bezahlter Profi mit viel Erfahrung kann leisten, was manch anderer nur verspricht. Wenn nach 2 Jahren mit minimalem Erfolg der Dumping-Unterricht beim Semiprofi abgebrochen wird, dann sind ein paar Hundert Euro und wertvolle Zeit verloren. 

Der Erfolg, und damit die Leistung, die der Kunde haben will, hängt nicht in erster Linie von der am Ende geleisteten Unterrichtszeit ab. In erster Linie hängt es von seiner Mitarbeit ab, die wiederum, und das schrieb ich im Artikel "Der Instrumentalleher ...", nicht erzwungen werden kann sondern nur von einem guten Lehrer herausgekitzelt werden kann. "Gut" geht in diesem Zusammenhang nicht ohne gute Konditionen.

Und ganz am Schluss möchte ich bemerken, dass die Fehlzeiten von Schülern umso geringer werden, je mehr ihnen der Unterricht und das Lernen Spaß macht.


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